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Verfahrensrecht

OGH: Zur Frage, ob § 215 IO auch auf den Zahlungsplan Anwendung findet

Die im § 215 Z 1 KO angeordnete Ausnahme von der Wirkung der Restschuldbefreiung beschränkt sich auf das Abschöpfungsverfahren, die Wirkung des rechtskräftig bestätigten Zahlungsplans/Zwangsausgleichs wird nicht in gleicher Weise eingeschränkt

20. 04. 2015
Gesetze:   § 215 IO
Schlagworte: Insolvenzrecht, Zahlungsplan, Abschöpfungsverfahren, ausgenommene Forderungen

 
GZ 3 Ob 221/14t, 21.01.2015
 
OGH: Die im § 215 Z 1 KO angeordnete Ausnahme von der Wirkung der Restschuldbefreiung beschränkt sich auf das Abschöpfungsverfahren, die Wirkung des rechtskräftig bestätigten Zahlungsplans/Zwangsausgleichs wird nicht in gleicher Weise eingeschränkt.
 

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