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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Vorstand einer AG als freier Dienstnehmer – Anspruch auf Insolvenz-Entgelt?

Der Vorstand einer AG ist zwar allenfalls freier Dienstnehmer, er gehört aber nicht zum Kreis der nach § 1 Abs 3 IESG geschützten Personen

20. 04. 2015
Gesetze:   § 1 IESG, § 4 ASVG
Schlagworte: Insolvenz-Entgelt, Vorstand eine Aktiengesellschaft, freier Dienstnehmer

 
GZ 8 ObS 6/14m, 23.01.2015
 
OGH: Es entspricht der gefestigten Rsp des erkennenden Senats, dass typische unternehmerische Tätigkeiten sowie die Funktionen von Vorstandsmitgliedern einer AG aus dem besonderen Schutzbereich der IESG-Sicherung nach deren Zweckbestimmung herausfallen. In einer AG kommt dem Vorstand die Ausübung der Unternehmerfunktion zu. Der Vorstand einer AG ist zwar allenfalls freier Dienstnehmer, er gehört aber nicht zum Kreis der nach § 1 Abs 1 IESG geschützten Personen.
 
Dem Vorstand kommt nach § 70 Abs 1 AktG die Befugnis und die Pflicht zur Leitung der AG und damit zur selbstständigen Vornahme aller Leitungsmaßnahmen unter eigener Verantwortung zu. Er ist in allen Leitungsbelangen an keine Weisungen der Hauptversammlung oder des Aufsichtsrats gebunden.
 
Der Revision, deren Ausführungen sich im Wesentlichen auf die Behauptung beschränken, der Kläger sei ungeachtet seiner Eigenschaft als Vorstand einer AG materiell nur als freier Dienstnehmer iSd § 4 Abs 4 ASVG anzusehen, weil er in der Praxis entgegen seiner gesetzlichen Stellung dennoch Weisungen des Aufsichtsrats befolgt habe und keinen beherrschenden Einfluss auf die Geschäfte der Schuldnerin ausüben habe können, macht damit keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO geltend.
 

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