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Sozialrecht

VwGH: Schließt die Innehabung einer EU-Gemeinschaftslizenz ein Dienstverhältnis iSd § 4 Abs 2 ASVG aus?

Das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses ist - unabhängig von der Innehabung einer EU-Gemeinschaftslizenz oder einer Gewerbeberechtigung - stets nach den Umständen des konkreten Falles zu beurteilen

15. 04. 2015
Gesetze:   § 4 ASVG
Schlagworte: Dienstverhältnis, EU-Gemeinschaftslizenz, Gewerbeberechtigung

 
GZ Ra 2014/08/0037, 17.12.2014
 
VwGH: Der Revisionswerber bringt vor, das LVwG habe im vorliegenden Falle eine Rechtsfrage beurteilt, über die der VwGH bisher nicht entschieden habe, nämlich ob Inhaber einer EU-Gemeinschaftslizenz, die im grenzüberschreitenden Güterfrachtverkehr tätig sind, als Beschäftigte iSd § 4 ASVG zu qualifizieren seien. Der Revisionswerber ist hier der Ansicht, dass die Rsp des VwGH, wonach die Innehabung einer Gewerbeberechtigung das Vorliegen eines Dienstverhältnisses iSd § 4 Abs 2 ASVG nicht ausschließe, nicht auf die EU-Gemeinschaftslizenz übertragen werden könne, da für deren Erteilung andere (strengere) Voraussetzungen zu erfüllen seien. Der Revisionswerber übersieht, dass es auf mögliche Unterschiede in der Erlangung einer solchen Berechtigung im vorliegenden Zusammenhang gar nicht ankommt. Die Innehabung einer Gewerbeberechtigung schließt das Vorliegen eines Dienstverhältnisses iSd § 4 Abs 2 ASVG nach der Rsp deshalb nicht aus, weil eine derartige Berechtigung lediglich bedeutet, dass der Inhaber die betreffende Tätigkeit grundsätzlich auch selbständig ausüben darf. Es geht also nicht darum, ob die Inhaber einer EU-Gemeinschaftslizenz generell als Beschäftigte iSd § 4 ASVG zu qualifizieren sind oder nicht. Vielmehr ist das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses - unabhängig von der Innehabung einer EU-Gemeinschaftslizenz oder einer Gewerbeberechtigung - stets nach den Umständen des konkreten Falles zu beurteilen.
 
 

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