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Verfahrensrecht

VwGH: Verletzung des Parteiengehörs im erstinstanzlichen Verfahren

Eine im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erfolgte Verletzung des Parteiengehörs kann dann durch die mit Beschwerde an das VwG verbundene Möglichkeit einer Stellungnahme saniert werden, wenn der damit bekämpfte Bescheid die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens vollständig wiedergegeben hat

15. 04. 2015
Gesetze:   § 17 VwGVG, § 37 AVG, § 45 AVG, § 66 AVG
Schlagworte: Verwaltungsgericht, Verletzung des Parteiengehörs im erstinstanzlichen Verfahren

 
GZ Ra 2014/07/0102, 29.01.2015
 
VwGH: Die stRpr des VwGH, wonach eine im erstinstanzlichen Verfahren erfolgte Verletzung des Parteiengehörs im Berufungsverfahren saniert werden kann, wird auf das Beschwerdeverfahren vor dem VwG übertragen - eine im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erfolgte Verletzung des Parteiengehörs kann dann durch die mit Beschwerde an das VwG verbundene Möglichkeit einer Stellungnahme saniert werden, wenn der damit bekämpfte Bescheid die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens vollständig wiedergegeben hat.
 
 

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