Der OGH sieht sich weiterhin nicht zur vom Kläger ausdrücklich beantragten Antragstellung an den VfGH zwecks Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der anzuwendenden Bestimmungen des ASVG veranlasst
GZ 10 ObS 144/14w, 25.11.2014
OGH: Die mit der Novellierung des § 255 Abs 2 ASVG idF BGBl I 111/2010 eingeführte Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Erlangung eines Berufsschutzes provoziert mit der unzweifelhaften Ausdrucksweise des Gesetzes in seinem wörtlichen (nächstliegenden) Verständnis keine offenbaren Wertungswidersprüche in der Rechtsordnung, ist mit dem bestehenden Wertungskonsens innerhalb der Rechtsgemeinschaft nicht unvereinbar und läuft auch der "Natur der Sache" nicht zuwider.