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Wirtschaftsrecht

OGH: Verkauf unter dem Einstandspreis iSv § 5 Abs 1 Z 5 KartG

Der Tatbestand des Verkaufs unter dem Einstandspreis iSv § 5 Abs 1 Z 5 KartG ist nach vertretbarer Auffassung auf die Weiterveräußerung von (allenfalls bearbeiteter) Handelsware beschränkt

13. 04. 2015
Gesetze:   § 5 KartG
Schlagworte: Kartellrecht, Verkauf unter Einstandspreis

 
GZ 4 Ob 113/14t, 17.07.2014
 
OGH: Der Tatbestand des Verkaufs unter dem Einstandspreis iSv § 5 Abs 1 Z 5 KartG ist nach vertretbarer Auffassung auf die Weiterveräußerung von (allenfalls bearbeiteter) Handelsware beschränkt. Das im konkreten Fall beanstandete Verhalten - die Koppelung des Verkaufs einer Tageszeitung mit der kostenlosen Abgabe von Bildern für ein Fußballer-Stickeralbum - könnte daher, wenn überhaupt, nur unter die Generalklausel des § 5 Abs 1 KartG fallen, nämlich als gezielte Kampfpreisunterbietung („predatory pricing“). Ein konkretes Vorbringen zu den Voraussetzungen dieses Tatbestands hat die Klägerin nicht erstattet.
 
Selbst wenn man jedoch ein auch insofern ausreichendes Vorbringen annehmen wollte, fehlt es an der nach 4 Ob 23/08y erforderlichen engen Verbindung der Märkte von Haupt- und Nebenware. Zwar werden sich die Abnehmerkreise von Tageszeitungen und Stickerbildern überschneiden; daraus folgt aber nicht, dass die Bedarfsträger des einen Marktes notwendigerweise auch potenzielle Kunden des anderen sind. Die in der Zulassungsbeschwerde behauptete Austauschbarkeit von Tageszeitungen und Stickeralben ist wegen der unterschiedlichen Funktion dieser Druckwerke selbst bei fußballbegeisterten Lesern nicht erkennbar.
 

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