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Zivilrecht

OGH: Vorliegen zweier Haftpflichtversicherungsverträge

Liegen zwei Haftpflichtversicherungsverträge vor, bemüht sich die Rsp bei der Auslegung der Versicherungsbedingungen darum, den Deckungsschutz der einzelnen Arten der Haftpflichtversicherung so abzugrenzen, dass sie nahtlos ineinandergreifen, also sich weder überschneiden noch eine Deckungslücke lassen

13. 04. 2015
Gesetze:   ABH 2004, WBG
Schlagworte: Versicherungsvertragsrecht, zwei Haftpflichtversicherungsverträge, Auslegung, Deckungsschutz, Überschneidung der Versicherungsbereiche

 
GZ 7 Ob 88/14p, 05.11.2014
 
OGH: Es muss durch die Auslegung aber nicht jedenfalls verhindert werden, sowohl ein Überschneiden der Versicherungsbereiche als auch Deckungslücken zuzulassen. Der Gesetzgeber geht (wie sich aus §§ 58 bis 60 VersVG ergibt) vielmehr davon aus, dass es zu Doppelversicherungen kommen kann.
 

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