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Verfahrensrecht

VwGH: Gründe für die Revisionszulässigkeit

Die Gründe für die Revisionszulässigkeit sind gesondert anzuführen, ein Verweis auf die sonstigen Revisionsausführungen genügt nicht

01. 04. 2015
Gesetze:   § 28 VwGG, Art 133 B-VG
Schlagworte: Revision, Zulässigkeit, Gründe

 
GZ Ra 2014/06/0054, 22.01.2015
 
VwGH: Die Gründe für die Revisionszulässigkeit sind gesondert anzuführen, ein Verweis auf die sonstigen Revisionsausführungen genügt nicht.
 

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