Auch für die mittels Aufrechnungseinrede geltend gemachte Gegenforderung müssen die Prozessvoraussetzungen vorliegen und die Prozesshindernisse (rechtskräftig entschiedene Sache, Klagsrücknahme mit Anspruchsverzicht) fehlen
GZ 1 Ob 193/14k, 22.10.2014
OGH: Auch für die Kompensationseinrede müssen grundsätzlich die positiven Prozessvoraussetzungen vorliegen und die negativen Prozessvoraussetzungen (rechtskräftig entschiedene Sache; Klagsrücknahme mit Anspruchsverzicht) fehlen.