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Zivilrecht

OGH: Zur Kompensationseinrede

Auch für die mittels Aufrechnungseinrede geltend gemachte Gegenforderung müssen die Prozessvoraussetzungen vorliegen und die Prozesshindernisse (rechtskräftig entschiedene Sache, Klagsrücknahme mit Anspruchsverzicht) fehlen

30. 03. 2015
Gesetze:   §§ 1438 ff ABGB
Schlagworte: Kompensationseinrede

 
GZ 1 Ob 193/14k, 22.10.2014
 
OGH: Auch für die Kompensationseinrede müssen grundsätzlich die positiven Prozessvoraussetzungen vorliegen und die negativen Prozessvoraussetzungen (rechtskräftig entschiedene Sache; Klagsrücknahme mit Anspruchsverzicht) fehlen.
 

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