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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Wird ein ausländischer Studienabschluss – allenfalls nach Ablegung von Ergänzungsprüfungen – nostrifiziert, ist zwar von einem Studium des österreichischen Rechts auszugehen

Damit ist aber noch keine Aussage über die Erfüllung der besonderen Kriterien des § 3 RAO getroffen

25. 03. 2015
Gesetze:   § 3 RAO, § 3 ABAG, § 5 RAO, § 30 RAO, § 90 UG 2002
Schlagworte: Rechtsanwalt, Ausübung der Rechtsanwaltschaft, ausländischer Studienabschluss, Nostrifizierung

 
GZ 19 Ob 2/14d, 03.12.2014
 
OGH: Wird ein ausländischer Studienabschluss – allenfalls nach Ablegung von Ergänzungsprüfungen – nostrifiziert, ist zwar von einem Studium des österreichischen Rechts auszugehen. Damit ist aber noch keine Aussage über die Erfüllung der besonderen Kriterien des § 3 RAO getroffen. Ist fraglich, ob das vom Bewerber abgeschlossene Studium des österreichischen Rechts den Voraussetzungen des § 3 RAO entspricht und kann diese Frage nicht klar bejaht oder von vornherein klar verneint werden, hat der Ausschuss vor seiner Entscheidung auf Kosten des Bewerbers im Wege des Präses der gem § 5 Abs 4 ABAG zuständigen Ausbildungsprüfungskommission ein Gutachten eines oder mehrerer Prüfungskommissäre aus dem Kreis der Universitätsprofessoren (§ 3 Abs 3 ABAG) einzuholen.
 

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