Einem aktuellen Begünstigten ist ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Rechtsunwirksamkeit einer Stiftungszusatzurkunde wegen Geschäftsunfähigkeit des Stifters zuzubilligen
GZ 3 Ob 120/14i, 19.11.2014
OGH: Einem aktuellen Begünstigten ist ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Rechtsunwirksamkeit einer Stiftungszusatzurkunde wegen Geschäftsunfähigkeit des Stifters zuzubilligen.