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Wirtschaftsrecht

OGH: § 228 ZPO – zur Frage des rechtlichen Interesses eines (bereits eingesetzten) Begünstigten an der Feststellung der Unwirksamkeit einer Stiftungszusatzurkunde, mit der weitere Begünstigte berufen werden

Einem aktuellen Begünstigten ist ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Rechtsunwirksamkeit einer Stiftungszusatzurkunde wegen Geschäftsunfähigkeit des Stifters zuzubilligen

25. 03. 2015
Gesetze:   § 5 PSG, § 228 ZPO
Schlagworte: Privatstiftung, Begünstigter, Feststellungsklage, rechtliches Interesse, Stiftungszusatzurkunde, Geschäftsunfähigkeit des Stifters

 
GZ 3 Ob 120/14i, 19.11.2014
 
OGH: Einem aktuellen Begünstigten ist ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Rechtsunwirksamkeit einer Stiftungszusatzurkunde wegen Geschäftsunfähigkeit des Stifters zuzubilligen.
 

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