Home

Verfahrensrecht

VwGH: Vorrang der meritorischen Entscheidungspflicht durch die Verwaltungsgerichte

Der VwGH hat bereits ausgesprochen, dass ein prinzipieller Vorrang der meritorischen Entscheidungspflicht durch die Verwaltungsgerichte gesetzlich festgelegt ist und von der Möglichkeit der Zurückverweisung nur bei krassen bzw besonders gravierenden Ermittlungslücken Gebrauch gemacht werden kann

18. 03. 2015
Gesetze:   § 28 VwGVG
Schlagworte: Verwaltungsgerichte, meritorische Entscheidungspflicht

 
GZ Ra 2014/06/0021, 28.11.2014
 
VwGH: Bereits in seinem Erkenntnis vom 26. Juni 2014, Ro 2014/03/0063, hat der VwGH ausgesprochen, dass ein prinzipieller Vorrang der meritorischen Entscheidungspflicht durch die Verwaltungsgerichte gesetzlich festgelegt ist und von der Möglichkeit der Zurückverweisung nur bei krassen bzw besonders gravierenden Ermittlungslücken Gebrauch gemacht werden kann.
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at