Eine materiell-rechtliche Beratung von Verfahrensparteien zählt nicht zu den Pflichten einer Behörde
GZ 2013/04/0078, 15.12.2014
VwGH: Wenn die Bf eine Verletzung der Manuduktionspflicht gem § 13a AVG rügt, ist ihr entgegenzuhalten, dass eine materiell-rechtliche Beratung von Verfahrensparteien nicht zu den Pflichten einer Behörde zählt und dass im Hinblick auf die alleinige Maßgeblichkeit der konstitutiven Gewerbeanmeldung ein Vorgehen nach § 13a AVG in einem Prüfungsverfahren nach § 340 GewO nicht in Betracht kommt.