Home

Wirtschaftsrecht

OGH: Vergleichende Werbung iSd § 2a UWG

Bei einer Änderung von Leserzahlen innerhalb der statistischen Schwankungsbreite darf nicht der Eindruck erweckt werden, die behauptete Zu- oder Abnahme sei tatsächlich erwiesen

16. 03. 2015
Gesetze:   § 2a UWG, § 2 UWG
Schlagworte: Wettbewerbsrecht, vergleichende Werbung, Irreführung, Änderung von Leserzahlen

 
GZ 4 Ob 248/14w, 20.01.2015
 
OGH: Die Auffassung des Berufungsgerichts, bei den beanstandeten Formulierungen handle es sich trotz der Einbettung in einen redaktionellen Artikel um vergleichende Werbung iSv § 2a UWG, ist im Einzelfall vertretbar. Denn deren konkrete Gestaltung - Einleitung mit eigenem Absatz, Fettdruck der Bezeichnung des eigenen Mediums und der hinzugewonnenen Leser, Gegenüberstellung mit Konkurrenzmedien und deren Leserverlusten, Bezugnahme auf die Media Analyse - lässt darauf schließen, dass die Beklagte insofern in erster Linie das Ziel verfolgte, durch die Darstellung ihres Erfolgs und des Misserfolgs der Konkurrenz den Absatz ihres eigenen Mediums zu fördern (Art 2 lit a und c RL 2006/114/EG). In der Bezugnahme auf Mitbewerber und im Erwecken des Anscheins genauer Angaben („39.000 neue Leser“ der Beklagten, während die Konkurrenz „67.000“ bzw „166.000“ Leser verloren habe) liegt ein tragfähiger Unterschied zu jenem Sachverhalt, der der Entscheidung 4 Ob 56/11f zugrunde lag („drei Millionen Leser“).
 
Die Annahme einer Irreführungseignung ist durch die Rsp des Senats gedeckt, wonach bei einer Änderung von Leserzahlen innerhalb der statistischen Schwankungsbreite nicht der Eindruck erweckt werden darf, die behauptete Zu- oder Abnahme sei tatsächlich erwiesen.
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at