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Zivilrecht

OGH: Zur Frage, welche Auswirkungen das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 auf die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen während einer Krisenunterbringung hat

§ 2 Abs 2 Z 2 UVG ist auf die Unterbringung in einem Krisenzentrum zwecks Gefährdungsabklärung nach § 27 WKJHG analog anzuwenden, weil der Minderjährige wie bei einer Maßnahme der vollen Erziehung aus öffentlichen Mitteln des primär kostenpflichtigen Kinder- und Jugendhilfeträgers umfassend versorgt wird

16. 03. 2015
Gesetze:   § 2 UVG, § 27 WKJHG
Schlagworte: Familienrecht, Unterhaltsvorschuss, Unterbringung in Krisenzentrum

 
GZ 10 Ob 60/14t, 25.11.2014
 
OGH: Der Unterhaltsvorschuss wird nach dem Gesetzeswortlaut durch eine im Rahmen der vollen Erziehung erfolgende Unterbringung ausgeschlossen, nicht aber schon bei jeder Art von Fremdunterbringung. Die Voraussetzungen für die Vorschussgewährung liegen vor, wenn Sozialhilfeleistungen erbracht werden oder (bloße) Hilfen zur Erziehung gewährt werden, die noch nicht den Grad der vollen Erziehung erreichen.
 
 

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