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Zivilrecht

OGH: Umfang der Überprüfung von Verwaltungsabrechnungen (WEG 2002) durch das Gericht

Bei Überprüfung der Richtigkeit hat das Gericht nicht bloß einen Auftrag an den Verwalter zur Richtigstellung der Abrechnung zu erlassen, sondern gem § 34 Abs 3 WEG 2002 die Unrichtigkeit bestimmter Positionen bindend festzulegen

16. 03. 2015
Gesetze: § 34 WEG 2002  
Schlagworte: Wohnungseigentumsrecht, Überprüfung, Richtigkeit, Verwaltungsabrechnungen, Verwalter

 
GZ 5 Ob 11/14z, 13.3.2014
 
OGH: Bei Überprüfung der Richtigkeit von Verwaltungsabrechnungen hat das Gericht nicht bloß einen Auftrag an den Verwalter zur Richtigstellung der Abrechnung zu erlassen, sondern gem § 34 Abs 3 WEG 2002 die Unrichtigkeit bestimmter Positionen bindend festzulegen.
 

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