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VwGH: Bekämpfung eines wasserbautechnischen Gutachtens

Wird es unterlassen, den schlüssigen und nachvollziehbaren Feststellungen des wasserbautechnischen Amtssachverständigen auf gleicher fachlicher Ebene entgegenzutreten, so besteht für die Behörde kein Anlass, noch ein weiteres wasserbautechnisches Gutachten einzuholen

11. 03. 2015
Gesetze:   § 45 AVG, § 52 AVG
Schlagworte: Wasserrecht, freie Beweiswürdigung, Gutachten, Bekämpfung

 
GZ 2012/07/0001, 25.09.2014
 
VwGH: Wird es unterlassen, den schlüssigen und nachvollziehbaren Feststellungen des wasserbautechnischen Amtssachverständigen auf gleicher fachlicher Ebene entgegenzutreten, so besteht für die Behörde kein Anlass, noch ein weiteres wasserbautechnisches Gutachten einzuholen.
 

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