Home

Wirtschaftsrecht

OGH: Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer sich auf das Aussiedeln beziehenden Statutenbestimmung eines Vereins

Eine Regelung, wonach die Mitgliedschaft durch das „Aussiedeln“ automatisch erlischt und es für das Erlöschen keines besonderen Ausschlussverfahrens oder keiner Kündigung bedarf, wird nicht als sittenwidrig angesehen

09. 03. 2015
Gesetze:   § 879 Abs 3 ABGB, § 8 VerG 2002
Schlagworte: Vereinsrecht, Verein, Mitgliedschaftsrechte, Statutenbestimmung, Aussiedeln, Wohnsitz, Jagdverein, Gemeindejagdgebiet, Katastralgemeinde, Kündigung, Ausschlussverfahren

 
GZ 8 Ob 112/13y, 29.11.2013
 
OGH: Ein Verein ist in der Ausgestaltung von Mitgliedschaftsrechten innerhalb der zwingenden Grenzen öffentlichen und privaten Rechts autonom. Es ist nicht sittenwidrig, die Mitgliedschaft von einem bestimmten Wohnsitz abhängig zu machen und diese bei Verlegung des Wohnsitzes („Aussiedeln“) automatisch erlöschen zu lassen. Im Fall einer solchen Regelung in den Statuten muss zwischen dem Wohnsitz und der örtlichen Tätigkeit des Vereins ein sachlicher Zusammenhang bestehen. Dies ist etwa zu bejahen, wenn ein Jagdverein für ein bestimmtes Gemeindejagdgebiet zuständig ist und einen Wohnsitz in der Katastralgemeinde verlangt, in der sich das Jagdgebiet befindet. Geänderte Statuten sind auf Sachverhalte anzuwenden, die nach der entsprechenden Beschlussfassung verwirklicht wurden.
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at