Das Tatbild des § 211 Abs 3 StGB wird auch durch den Vollzug des Beischlafs zwischen halbbürtigen Geschwistern erfüllt
GZ 11 Os 152/14h, 13.01.2015
OGH: § 211 Abs 3 StGB pönalisiert nach ihrem Wortlaut und dem Willen des Gesetzgebers den Vollzug des Beischlafs zwischen (nicht nur voll-, sondern auch) - wie hier - halbbürtigen Geschwistern.