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Strafrecht

OGH: Blutschande nach § 211 Abs 3 StGB

Das Tatbild des § 211 Abs 3 StGB wird auch durch den Vollzug des Beischlafs zwischen halbbürtigen Geschwistern erfüllt

09. 03. 2015
Gesetze:   § 211 StGB
Schlagworte: Blutschande, halbbürtige Geschwister

 
GZ 11 Os 152/14h, 13.01.2015
 
OGH: § 211 Abs 3 StGB pönalisiert nach ihrem Wortlaut und dem Willen des Gesetzgebers den Vollzug des Beischlafs zwischen (nicht nur voll-, sondern auch) - wie hier - halbbürtigen Geschwistern.
 

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