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Zivilrecht

OGH: Negative Immissionen iSd § 364 Abs 3 ABGB iZm Bauwerken?

§ 364 Abs 3 ABGB ist ausdrücklich nur auf den Entzug von Luft und Licht durch Bäume oder Pflanzen, nicht jedoch auf Bauwerke anzuwenden

09. 03. 2015
Gesetze:   § 364 ABGB
Schlagworte: Nachbarrecht, negative Immissionen, Bauwerke

 
GZ 6 Ob 129/14k, 19.11.2014
 
OGH: Nicht gefolgt werden kann der Argumentation des Berufungsgerichts, den vorliegenden Fall anhand der Wertungen des Gesetzgebers bei negativen Immissionen iSd § 364 Abs 3 ABGB zu beurteilen. Abgesehen davon, dass diese nachbarrechtliche Norm ausdrücklich nur auf den Entzug von Luft und Licht durch Bäume oder Pflanzen, nicht jedoch auf Bauwerke anzuwenden ist, lässt sich diese vom Gesetzgeber vorgenommene generelle Interessenabwägung nicht auf eine Situation übertragen, in der eine Servitut einem Berechtigten gerade eine deutlich bessere Rechtsposition vermittelt als das allgemeine Nachbarrecht.
 

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