Home

Zivilrecht

OGH: Amtshaftung für Vermögensschäden von Flugschülern infolge Insolvenz der Flugschule?

Der Schutzzweck der Vorschriften über die Erteilung und den Widerruf der Genehmigung einer Zivilluftfahrerschule sowie die Untersagung des Ausbildungsbetriebs erstreckt sich zwar auf die (Sicherheits-)Interessen der Allgemeinheit und damit insoweit auch auf die Sicherheitsinteressen der Flugschüler, nicht aber auf deren Vermögensinteressen im Fall der Insolvenz der Zivilluftfahrerschule

04. 03. 2015
Gesetze:   § 1 AHG, §§1295 ff ABGB, LFG, § 10 ACG-G
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Amtshaftung, Insolvenz der Flugschule,Vermögensschäden von Flugschülern

 
GZ 1 Ob 171/14z, 22.01.2015
 
Der Kläger behauptet, die Austro Control GmbH habe einer Zivilluftfahrerschule rechtswidrig und schuldhaft verspätet die Ausübung des Ausbildungsbetriebs untersagt. Wäre die Untersagung rechtzeitig ausgesprochen worden, hätte er keinen Ausbildungsvertrag mehr abschließen können und wäre nicht mit frustrierten und wegen der Insolvenz der Flugschule uneinbringlichen Ausbildungskosten belastet.
 
OGH: Den europarechtlichen Grundlagen des LFG liegt das Ziel zugrunde, im Bereich der Zivilluftfahrt für die Bürger jederzeit ein einheitliches und hohes Schutzniveau zu gewährleisten. Dass in der Aufzählung der Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung des Ausbildungsbetriebes von einer Zivilluftfahrerschule der Nachweis verlangt wird, über ausreichende finanzielle Mittel zu verfügen, um die Ausbildung gemäß den genehmigten Standards durchzuführen, lässt wegen der auf die Wahrung der Sicherheit im Flugverkehr durch entsprechende Ausbildung gerichteten Zielrichtung der Vorschriften nicht den Schluss zu, damit wäre auch der Schutz eines bloßen Vermögensschadens eines Flugschülers infolge Insolvenz der Flugschule umfasst.
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at