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Verfahrensrecht

VwGH: Fehlende Aktenzahl im Bescheid

Bei der Geschäftszahl handelt es sich nicht um ein für die Qualifizierung einer Erledigung als Bescheid wesentliches Merkmal

02. 03. 2015
Gesetze:   §§ 56 ff AVG
Schlagworte: Bescheid, fehlende Geschäftszahl

 
GZ 2013/10/0103, 17.12.2014
 
VwGH: Bei der Geschäftszahl handelt es sich nicht um ein für die Qualifizierung einer Erledigung als Bescheid wesentliches Merkmal. Das Fehlen der Geschäftszahl hat - ebenso wie die Nennung einer unzutreffenden Geschäftszahl - keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit des Bescheides.
 

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