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Verfahrensrecht

VwGH: Zur Auslegung eines Bescheidspruchs

Lässt ein Bescheidspruch zwei Auslegungsvarianten zu, dann ist nach der hg Rsp jener der Vorzug zu geben, welche die auszulegende Anordnung als rechtmäßig erscheinen lässt

25. 02. 2015
Gesetze:   §§ 56 ff AVG
Schlagworte: Bescheid, Auslegung

 
GZ 2012/07/0233, 18.12.2014
 
VwGH: Wenn der Spruch eines Bescheides - für sich allein betrachtet - Zweifel an seinem Inhalt aufkommen lässt und dieser Inhalt somit nicht eindeutig ist, kann und muss (zunächst) die Begründung des Bescheides zur Deutung des Spruchs herangezogen werden.
 
Lässt ein Bescheidspruch zwei Auslegungsvarianten zu, dann ist nach der hg Rsp jener der Vorzug zu geben, welche die auszulegende Anordnung als rechtmäßig erscheinen lässt (sog Konformitätsregel).
 

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