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Zivilrecht

OGH: Bei unzuständigem Gericht eingebrachter Exekutionsantrag als anspruchswahrend iSd § 8 UVG?

Auch wenn das unzuständige Gericht den Antrag gem § 44 JN an das zuständige Gericht überweisen muss, kann die Einbringung eines Exekutionsantrags bei „irgendeinem“ Gericht kein tauglicher Antrag (iSe „Wahrung“ des Einbringungsmonats iSd § 8 UVG) sein

24. 02. 2015
Gesetze:   § 294a EO, § 44 JN, § 8 UVG
Schlagworte: Familienrecht, Exekutionsrecht, Unterhaltsvorschüsse, Exekutionsantrag, unzuständiges Gericht

 
GZ 10 Ob 62/14m, 21.10.2014
 
Im Revisionsrekurs wird nicht in Zweifel gezogen, dass der Exekutionsantrag nach § 294a EO beim unzuständigen Gericht eingebracht wurde, es wird aber die Ansicht vertreten, dass auch ein bei einem unzuständigen Gericht eingebrachter Exekutionsantrag als anspruchswahrend iSd § 8 UVG beurteilt werden müsse, da auch im Fall einer gem § 44 JN erfolgten Überweisung an das zuständige Gericht die bereits mit der Antragstellung beim unzuständigen Gericht eingetretene Gerichtsanhängigkeit gewahrt bleibe.
 
OGH: Auch wenn das unzuständige Gericht den Antrag gem § 44 JN an das zuständige Gericht überweisen muss, kann die Einbringung eines Exekutionsantrags bei „irgendeinem“ Gericht kein tauglicher Antrag (iSe „Wahrung“ des Einbringungsmonats iSd § 8 UVG) sein. Maßgeblich ist vielmehr das Einlangen des Exekutionsantrags beim zuständigen Gericht, soweit dieses auch ex ante als zuständig erkennbar war.
 

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