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Zivilrecht

OGH: Zur Frage, ob nicht auch ein einmalig gegebener und abzugeltender Sonderbedarf einer Unterhaltsbevorschussung zugänglich ist

Einmalig anfallende Zahlungen für einen Sonderbedarf (hier: Zahnregulierung) sind auch dann kein „laufender“ Unterhalt, wenn dem Unterhaltsschuldner Teilzahlungen eingeräumt wurden

24. 02. 2015
Gesetze:   § 3 UVG, § 231 ABGB, § 140 ABGB aF
Schlagworte: Familienrecht, Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss, Sonderbedarf, Teizahlungen

 
GZ 10 Ob 63/14h, 25.11.2014
 
OGH: Bei den Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung für das erste Behandlungsjahr handelt es sich um einen nur einmalig gegebenen und abzugeltenden Sonderbedarf, nicht jedoch um einen regelmäßig monatlich anfallenden.
 
Einmalig anfallende Zahlungen für einen Sonderbedarf sind auch dann kein „laufender“ Unterhalt, wenn dem Unterhaltsschuldner Teilzahlungen eingeräumt wurden.
 

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