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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: § 9 Abs 6 AlVG ist auch auf jene Fälle anzuwenden, in denen der Arbeitgeber die zugesagte Wiedereinstellung ablehnt

20. 05. 2011
Gesetze: § 9 Abs 6 AlVG
Schlagworte: Sozialrecht, Arbeitslosenversicherungsrecht, Wiedereinstellungszusage

In seinem Beschluss vom 18.12.2006 zur GZ 8 ObS 20/06h hat sich der OGH mit einer Wiedereinstellungszusage befasst:
OGH: § 9 Abs 6 AlVG ist auch auf jene Fälle anzuwenden, in denen der Arbeitgeber die zugesagte Wiedereinstellung ablehnt.

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