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Verfahrensrecht

OGH: AußStrG – Ablehnung von Sachverständigen

Eine Ablehnung kann höchstens zur Bestellung eines anderen Sachverständigen führen, nicht aber zur Verhinderung des Sachverständigenbeweises über ein abgesondertes Rechtsmittel

11. 02. 2015
Gesetze:   § 35 AußStrG, § 355 ZPO
Schlagworte: Außerstreitverfahren, Ablehnung von Sachverständigen

 
GZ 3 Ob 187/14t, 19.11.2014
 
OGH: § 355 ZPO, auf den § 35 AußStrG inhaltlich verweist, ermöglicht es, Sachverständige unter denselben Voraussetzungen abzulehnen wie Richter. Ein solcher Schritt wurde nach der Aktenlage bisher nicht gesetzt. Er kann aber höchstens zur Bestellung eines anderen Sachverständigen führen, nicht aber zur Verhinderung des Sachverständigenbeweises über ein abgesondertes Rechtsmittel.
 

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