Alleine mit Privatgutachten kann kein Sachverständigenbeweis geführt werden
GZ 9 Ob 58/14s, 25.09.2014
OGH: Privatgutachten kommen auch im Verfahren außer Streitsachen als Beweismittel in Betracht. Alleine mit Privatgutachten kann jedoch kein Sachverständigenbeweis geführt werden, den das Erstgericht hier aber iSd § 128 Abs 2 AußStrG für erforderlich erachtete. Die Frage, ob ein Gutachten einzuholen ist und inwieweit ihm gefolgt werden kann, betrifft im Übrigen die Beweiswürdigung, die im Verfahren vor dem OGH nicht aufgegriffen werden kann.