Nach § 17 Abs 3 ZustG kommt es nicht auf die tatsächliche Kenntnisnahme von einem Zustellvorgang, sondern auf die Möglichkeit der Kenntnisnahme an
GZ 2013/22/0369, 30.09.2014
VwGH: Nach § 17 Abs 3 ZustG kommt es nicht auf die tatsächliche Kenntnisnahme von einem Zustellvorgang, sondern auf die Möglichkeit der Kenntnisnahme an.