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Verfahrensrecht

OGH: Unterbrechung des Verfahrens nach § 7 Abs 1 IO

Nach Eintritt der Unterbrechung sind Gerichtshandlungen, die nicht bloß dem durch die Unterbrechung des Verfahrens geschaffenen Zustand Rechnung tragen, unzulässig

04. 02. 2015
Gesetze:   § 7 IO, § 163 ZPO, § 25 AußStrG
Schlagworte: Insolvenzrecht, Unterbrechung

 
GZ 1 Ob 146/14y, 18.09.2014
 
OGH: Nach Eintritt der Unterbrechung sind Gerichtshandlungen, die nicht bloß dem durch die Unterbrechung des Verfahrens geschaffenen Zustand Rechnung tragen, unzulässig. Der Akt ist daher vorerst unerledigt dem Erstgericht zurückzustellen.
 

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