Der Begriff des Monatsentgelts ist auch im Anwendungsbereich der AVB eindeutig bestimmt und nicht ein die gesamte Entlohnung umfassender Oberbegriff
GZ 8 ObA 64/13i, 26.05.2014
OGH: Der Begriff des Monatsentgelts ist auch im Anwendungsbereich der AVB eindeutig bestimmt und nicht - wie sonst im Arbeitsrecht - ein die gesamte Entlohnung umfassender Oberbegriff. Ebenso wie bereits nach § 27 Abs 1 BBO sind die Überstundenvergütung und die Mehrleistungszulage gem § 40 AVB Nebenbezüge und gehören daher nicht zu dem für die Berechnung des Urlaubsentgelts gem Pkt 14 der Urlaubsdienstanweisung maßgeblichen Monatsentgelt iSd § 24 AVB. Dass der früher vorhandene öffentlich-rechtliche Einschlag der privat-rechtlichen Dienstverhältnisse der Bundesbahnbediensteten seit der Ausgliederung der ÖBB und der Neuregelung der Dienstverhältnisse durch die AVB weggefallen ist, vermag daher keine andere Auslegung der hier maßgebenden, insoweit unveränderten Regelungen herbeizuführen.