Eine rückwirkende vorzeitige Beendigung der Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit ist unzulässig
GZ 2010/12/0134, 20.10.2014
VwGH: Bei der Frage, ob eine rückwirkende vorzeitige Beendigung der Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit möglich ist, kommt es nicht darauf an, ob diese - allenfalls durch eine Nachzahlung der Bezüge - umgesetzt werden könnte, sondern nur darauf, ob eine solche im Gesetz vorgesehen ist.
Ebenso wie bei der Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit gem § 50a BDG, ist dem BDG hinsichtlich der vorzeitigen Beendigung der Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit gem § 50d Abs 1 BDG eine ausdrückliche oder implizite Ermächtigung zu einer rückwirkenden Rechtsgestaltung nicht zu entnehmen. Eine rückwirkende vorzeitige Beendigung der Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit ist daher unzulässig.