Home

Baurecht

VwGH: Baumhaus (Slbg BauPolG)

Auch ein Baumhaus ist ein mit dem Boden verbundenes Bauwerk

03. 02. 2015
Gesetze:   § 2 Slbg BauPolG
Schlagworte: Salzburger Baurecht, Bauwerk, Baumhaus, Verbindung mit dem Boden, Bewilligungspflicht, Abbruchsauftrag

 
GZ 2013/06/0095, 27.08.2013
 
Die Bf hatte für ihre Enkel ein Baumhaus errichtet. Sie war von der Bewilligungsfreiheit eines solchen Bauwerkes ausgegangen. Die Baubehörde hatte einen Abbruchauftrag erlassen. Rechtlicher Hintergrund ist das Slbg Baupolizeigesetz.
 
VwGH: Unstrittig sind für die Herstellung des in Rede stehenden Baumhauses bautechnische Kenntnisse erforderlich. Die Bf bestreitet jedoch die baubehördliche Bewilligungspflicht seiner Errichtung mit dem Argument, der Bauwerksbegriff sei nicht erfüllt, weil die Verbindung des Baumhauses mit dem Baumstamm keine Verbindung des Baumhauses mit dem Boden darstelle. Die belBeh erweitere unzulässig den Begriff "Boden" in § 1 BauPolG.
 
Eine Anlage ist auch dann "mit dem Boden verbunden", wenn sie nicht unmittelbar auf gewachsenem Grund steht, sondern auf andere Weise, auch mittelbar, mit diesem verbunden ist. Die Bf selbst gesteht zu, dass die Errichtung einer baulichen Anlage auf Stelzen, seien diese aus Beton oder aus Holz (Holzpfähle), eine Verbindung mit dem Boden darstelle. Nichts anderes gilt aber für den gegenständlichen Fall der Errichtung eines Baumhauses. Die belBeh hat richtig erkannt, dass im vorliegenden Fall die Stützkonstruktion durch einen mit seinen Wurzeln mit dem Boden fest verbundenen Baum ausgebildet wird. In diesem Zusammenhang finden sich in der Beschwerde auch keine überzeugenden Argumente, die die Ansicht der belBeh, es könne dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, auf einem "gekappten" Baum in beliebiger Größe errichtete Bauwerke vom Bauwerksbegriff iSd BauPolG ausgenommen zu haben, als unzutreffend erscheinen ließen.
 
Vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Bewilligungspflicht von auf Stehern, Stelzen oder Stützen errichteten baulichen Anlagen fehlt es für die von der Bf behauptete Bewilligungsfreiheit der Errichtung eines mit einem Baum verbundenen Baumhauses der gegenständlichen Art an der gesetzlichen Grundlage.
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at