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Fremdenrecht

VwGH: Bestrafung nach dem AuslBG

Der Begriff der "Beschäftigung" ist ein Rechtsbegriff; Grundlage für die rechtliche Würdigung ist ein ausreichend erhobener Sachverhalt; dabei ist nach § 2 Abs 4 AuslBG dessen wahrer wirtschaftlicher Gehalt maßgebend

03. 02. 2015
Gesetze:   § 2 AuslBG
Schlagworte: Ausländerbeschäftigung

 
GZ Ro 2014/09/0050, 05.11.2014
 
VwGH: Der Begriff der "Beschäftigung" ist ein Rechtsbegriff. Grundlage für die rechtliche Würdigung ist ein ausreichend erhobener Sachverhalt. Dabei ist nach § 2 Abs 4 AuslBG dessen wahrer wirtschaftlicher Gehalt maßgebend.

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