Der Begriff der "Beschäftigung" ist ein Rechtsbegriff; Grundlage für die rechtliche Würdigung ist ein ausreichend erhobener Sachverhalt; dabei ist nach § 2 Abs 4 AuslBG dessen wahrer wirtschaftlicher Gehalt maßgebend
GZ Ro 2014/09/0050, 05.11.2014
VwGH: Der Begriff der "Beschäftigung" ist ein Rechtsbegriff. Grundlage für die rechtliche Würdigung ist ein ausreichend erhobener Sachverhalt. Dabei ist nach § 2 Abs 4 AuslBG dessen wahrer wirtschaftlicher Gehalt maßgebend.