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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Nichtberücksichtigung der Bewerbung eines Richters aufgrund des Alters

Wird eine Bewerbung auf eine zu besetzende Planstelle eines Richters (hier: des Bundesverwaltungsgerichts) unter Hinweis auf sein Lebensalter und die Bestimmung des § 99 RStDG nicht berücksichtigt, liegt weder eine Altersdiskriminierung nach österreichischem Verfassungsrecht noch nach dem Recht der Europäischen Union vor

28. 01. 2015
Gesetze:   § 17 GlBG, § 20 GlBG, § 99 RStDG, Art 88 B-VG
Schlagworte: Diskriminierung, Richter, Alter

 
GZ 1 Ob 195/14d, 22.10.2014
 
OGH: Wird eine Bewerbung auf eine zu besetzende Planstelle eines Richters (hier: des Bundesverwaltungsgerichts) unter Hinweis auf sein Lebensalter und die Bestimmung des § 99 RStDG nicht berücksichtigt, liegt weder eine Altersdiskriminierung nach österreichischem Verfassungsrecht noch nach dem Recht der Europäischen Union vor.

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