Der Schutzzweck des Rechtsfahrgebots (§ 7 StVO) erstreckt sich auch auf den von links kommenden Pkw
GZ 2 Ob 82/14v, 02.10.2014
OGH: Die klagende Partei stellt die von den Vorinstanzen (implizit) vertretene Rechtsansicht nicht in Frage, dass sich der Schutzzweck des Rechtsfahrgebots (§ 7 StVO) auch auf den von links kommenden Pkw der Erstbeklagten erstreckt.