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Verfahrensrecht

VwGH: Revision – Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung

Der Frage, ob die besonderen Umstände des Einzelfalles auch eine andere Entscheidung gerechtfertigt hätten, kommt idR keine grundsätzliche Bedeutung zu

14. 01. 2015
Gesetze:

Art 133 B-VG


Schlagworte: Revision, Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung


GZ Ro 2014/07/0048, 25.09.2014


 


VwGH: Der Frage, ob - in den Revisionsausführungen zum Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Übrigen nicht näher dargestellte - besondere Umstände des Einzelfalles auch eine andere Entscheidung gerechtfertigt hätten, kommt idR keine grundsätzliche Bedeutung zu.

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