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Verfahrensrecht

VwGH: Devolutionsantrag

Dass mit dem Zuständigkeitsübergang auf die Oberbehörde auf Grund eines Devolutionsantrages die Möglichkeit, diese Behörde im Berufungsweg anzurufen, verloren geht, ergibt sich bereits aus der Regelung des § 73 Abs 2 AVG

07. 01. 2015
Gesetze:

§ 73 AVG


Schlagworte: Entscheidungspflicht, Devolutionsantrag, Berufung


GZ 2013/04/0058, 17.09.2014


 


VwGH: Dass mit dem Zuständigkeitsübergang auf die Oberbehörde auf Grund eines Devolutionsantrages die Möglichkeit, diese Behörde im Berufungsweg anzurufen, verloren geht, ergibt sich bereits aus der Regelung des § 73 Abs 2 AVG.

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