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Verfahrensrecht

VwGH: Bindung der Behörden an Gerichtsentscheidungen

Eine Bindung der Behörden an Gerichtsentscheidungen kann nur so weit eintreten, wie deren Rechtskraft reicht, dh sie erfasst nur den Inhalt des Spruchs, nicht aber die Entscheidungsgründe

07. 01. 2015
Gesetze:

§ 38 AVG


Schlagworte: Bindung der Behörden an Gerichtsentscheidungen


GZ 2011/06/0121, 12.08.2014


 


VwGH: Eine Bindung der Behörden an Gerichtsentscheidungen kann nur so weit eintreten, wie deren Rechtskraft reicht, dh sie erfasst nur den Inhalt des Spruchs, nicht aber die Entscheidungsgründe

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