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Verfahrensrecht

OGH: Zur Frage, ob die Zusammenrechnungsvorschriften des § 55 Abs 1 JN auch auf den Bereich der Anwaltspflicht (§ 27 ZPO) Anwendung finden

Werden in einem bezirksgerichtlichen Verfahren bei Wertzuständigkeit in einer Klage mehrere Ansprüche geltend gemacht, die erst gemeinsam 5.000 EUR übersteigen, besteht absolute Anwaltspflicht, wenn diese Ansprüche nach den Grundsätzen des § 55 Abs 1 Z 1 JN zusammenzurechnen sind, also in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen

06. 01. 2015
Gesetze:

§ 27 ZPO, § 55 JN


Schlagworte: Bezirksgerichtliches Verfahren, absolute Anwaltspflicht, mehrere Ansprüche, Zusammenrechnung der Werte


GZ 5 Ob 169/13h, 30.06.2014


 


OGH: Werden in einem bezirksgerichtlichen Verfahren bei Wertzuständigkeit in einer Klage mehrere Ansprüche geltend gemacht, die erst gemeinsam 5.000 EUR übersteigen, besteht absolute Anwaltspflicht, wenn diese Ansprüche nach den Grundsätzen des § 55 Abs 1 Z 1 JN zusammenzurechnen sind, also in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen.

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