Home

Strafrecht

OGH: Antrag auf Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB

Ohne die Zustellung des Antrags auf Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB an den einstweiligen Sachwalter kann die Vorbereitungsfrist des § 221 Abs 2 StPO weder für den Verteidiger noch für den Betroffenen zu laufen beginnen

30. 12. 2014
Gesetze:

§ 21 StGB, § 120 AußStrG, § 221 StPO


Schlagworte: Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, einstweiliger Sachwalter, Antrag, Zustellung, Vorbereitungsfrist


GZ 12 Os 97/14b, 23.10.2014


 


OGH: Wird dem Betroffenen vor Rechtswirksamkeit des Antrags auf Unterbringung gem § 21 Abs 1 StGB ein einstweiliger Sachwalter für einen Tätigkeitsbereich, der das Strafverfahren umfasst, bestellt, ist der Antrag auch diesem zuzustellen, anderenfalls der Antrag nicht rechtswirksam wird.


 


Ohne die Zustellung des Antrags auf Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB an den einstweiligen Sachwalter kann die Vorbereitungsfrist des § 221 Abs 2 StPO weder für den Verteidiger noch für den Betroffenen zu laufen beginnen.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at