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Zivilrecht

OGH: UbG – zur Frage der Überprüfbarkeit der Einschränkung des Ausgangs eines Patienten

Die Rechtsgrundlage und die Kriterien für die Erteilung einer Ausgangserlaubnis ergeben sich unmittelbar aus § 33 Abs 1 UbG

30. 12. 2014
Gesetze:

§ 33 UbG, § 3 UbG


Schlagworte: Unterbringungsrecht, Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, Ausgangserlaubnis


GZ 7 Ob 120/14v, 10.09.2014


 


OGH: § 3 Abs 2 und 3 UbG beziehen sich auf die allgemeinen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit innerhalb der Anstalt; nur diese bedürfen im Ausmaß der in Abs 2 umschriebenen Standardbeschränkung keiner besonderen Anordnung und bei Einhaltung der Grundsätze des § 33 Abs 1 UbG iSd § 33 Abs 3 UbG keiner weiteren gerichtlichen Überprüfung.


 


Die nach § 33 Abs 1 UbG zu beurteilende Erteilung einer Ausgeherlaubnis, die nicht die Frage der räumlichen Ausdehnung der Bewegungsfreiheit innerhalb der Anstalt betrifft, ist nicht der Überprüfung durch das Gericht entzogen.

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