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Verfahrensrecht

VwGH: § 28 VwGVG – Vorrang der verwaltungsgerichtlichen, meritorischen Entscheidungszuständigkeit bei langer Verfahrensdauer?

Eine lange Verfahrensdauer führt bei Fehlen von Anhaltspunkten, die dagegen sprechen, dass die aufgetragenen Ermittlungen gem § 28 Abs 2 Z 2 VwGVG im Interesse der Raschheit gleich unmittelbar auf der Ebene des VwG durchgeführt werden können, dazu, dass eine Verpflichtung des VwG zur meritorischen Entscheidung besteht

08. 08. 2016
Gesetze:   § 28 VwGVG
Schlagworte: Lange Verfahrensdauer, Verwaltungsgericht, meritorische Entscheidungszuständigkeit

 
GZ Ra 2016/20/0072, 18.05.2016
 
VwGH: Eine lange Verfahrensdauer führt bei Fehlen von Anhaltspunkten, die dagegen sprechen, dass die aufgetragenen Ermittlungen gem § 28 Abs 2 Z 2 VwGVG im Interesse der Raschheit gleich unmittelbar auf der Ebene des VwG durchgeführt werden können, dazu, dass eine Verpflichtung des VwG zur meritorischen Entscheidung besteht.
 
 

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