Vorlage an den EuGH
Art 5 EuGVVO, § 42b UrhG
GZ 4 Ob 177/14d, 18.11.2014
OGH: Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Ist der Anspruch auf Zahlung eines „gerechten Ausgleichs“ nach Art 5 Abs 2 lit b der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, der sich nach österreichischem Recht gegen Unternehmen richtet, die Trägermaterial im Inland als erste gewerbsmäßig entgeltlich in Verkehr bringen, ein Anspruch aus „unerlaubter Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist,“ iSv Art 5 Nr 3 der Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen?