Es reicht nicht aus, hg Erkenntnisse der Zahl nach zu zitieren, ohne auf konkrete Unterschiede in dieser Rsp hinzuweisen
Art 133 B-VG, § 28 VwGG
GZ Ra 2014/09/0001, 19.05.2014
VwGEH: Es reicht auch nicht aus, hg Erkenntnisse der Zahl nach zu zitieren, ohne auf konkrete Unterschiede in dieser Rsp hinzuweisen. Schon deshalb zeigt der Revisionswerber nicht auf, dass die Voraussetzungen des Art 133 Abs 4 B-VG vorlägen.