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Wirtschaftsrecht

OGH: Unterlassungsansprüche – zur Wiederholungsgefahr

Eine nachträgliche Gestattung ändert nichts an der bestehenden Wiederholungsgefahr

08. 12. 2014
Gesetze:

§ 14 UWG, § 28 KSchG


Schlagworte: Unterlassung, Wiederholungsgefahr


GZ 4 Ob 62/14t, 17.09.2014


 


OGH: Eine nachträgliche Gestattung ändert nichts an der bestehenden Wiederholungsgefahr

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