Eine konsenslose Bildnisveröffentlichung von ÖSV-Sportlern iZm kommerzieller Werbung verstößt gegen die berufliche Sorgfalt von Medienunternehmen und begründet lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche
§ 1 UWG, § 14 UWG
GZ 4 Ob 62/14t, 17.09.2014
OGH: Eine konsenslose Bildnisveröffentlichung von ÖSV-Sportlern iZm kommerzieller Werbung verstößt gegen die berufliche Sorgfalt von Medienunternehmen und begründet lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche.