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Arbeitsrecht

VwGH: Sonn- und Feiertage im Schicht- und Wechseldienst

Die im Schicht- und Wechseldienst an Sonn- und Feiertagen vorgesehene Dienstzeit ist nach dem BDG und GehG normale Arbeitszeit

03. 12. 2014
Gesetze:

§ 16 GehG, § 17 GehG, § 48 Abs 5 BDG, § 48d BDG


Schlagworte: Beamtendienstrecht, Gehaltsrecht, Schichtdienst, Wechseldienst, Sonntag, Feiertag, Überstunden, Ruhezeit


GZ 2012/12/0003, 14.11.2012



Der Dienstplan des Bf sieht Schicht- und Wechseldienst vor, aufgrund dessen er regelmäßig an Sonn- und Feiertagen Dienst zu leisten und auch verrichtet hat. Weiters wurden für die an Sonn- und Feiertagen geleisteten Dienste in diesem zeitlichen Ausmaß Ersatzruhezeiten eingeräumt.



VwGH: Dem in der Beschwerde eingenommenen Standpunkt liegt offenbar die Prämisse zu Grunde, dass die Ersatzruhezeit "auf die Plandienstzeit", sohin auf die im Dienstplan vorgeschriebenen Stunden (auf die für den Bf maßgebliche regelmäßige Wochendienstzeit) "anzurechnen", also um diese zu verringern sei.



Eine solche Verringerung der regelmäßigen Wochendienstzeit durch Ersatzruhezeiten ist jedoch dem Gesetz nicht zu entnehmen; vielmehr ist den § 48 Abs 5 und § 48d BDG sowie § 17 Abs 3 GehG zu entnehmen, dass im Falle von regelmäßigem Schicht- und Wechseldienst an Sonn- und Feiertagen eine Verlagerung der Ruhezeit auf einen anderen Wochentag zu erfolgen hat.



Soweit der Bf für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen eine "Überstundenvergütung" begehrt, steht einem solchen Begehren entgegen, dass er unstrittig zu Schicht- und Wechseldienst eingeteilt ist und auch solchen leistet, sodass zufolge des § 17 Abs 3 GehG der Dienst an Sonn- und Feiertagen als Werktagsdienst gilt.

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