Home

Verfahrensrecht

VwGH: Unverhältnismäßiger Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG

Ein unverhältnismäßiger Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG liegt nur dann vor, wenn zumindest die Möglichkeit nachteiliger Einwirkungen durch den Vollzug des angefochtenen Bescheides gegeben ist, wobei die Nachteile den Revisionswerbern selbst bei Umsetzung des bekämpften Bescheides in die Wirklichkeit drohen müssen

03. 12. 2014
Gesetze:

§ 30 Abs 2 VwGG


Schlagworte: Aufschiebende Wirkung, unverhältnismäßiger Nachteil


GZ Ro 2014/07/0049, 26.05.2014


 


VwGH: Ein unverhältnismäßiger Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG liegt nur dann vor, wenn zumindest die Möglichkeit nachteiliger Einwirkungen durch den Vollzug des angefochtenen Bescheides gegeben ist, wobei die Nachteile den Revisionswerbern selbst bei Umsetzung des bekämpften Bescheides in die Wirklichkeit drohen müssen. Solch, den Revisionswerbern selbst unmittelbar drohenden Nachteile, die durch die Ausübung der bescheidmäßigen Rechte eintreten würden, werden aber nicht genannt.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at