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Verfahrensrecht

VwGH: Verletzung des Rechtes auf "Ausübung zweckmäßigen Ermessens"?

Bei der behaupteten Verletzung des Rechtes auf "Ausübung zweckmäßigen Ermessens" handelt es sich nicht um einen Beschwerdepunkt, sondern um einen Beschwerdegrund, der nur iVm der Verletzung eines aus einer materiell-rechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechtes zielführend vorgebracht werden kann

03. 12. 2014
Gesetze:

§ 28 VwGG


Schlagworte: Beschwerde / Revision, Ermessen


GZ Ro 2014/02/0070, 23.05.2014


 


VwGH: Bei der behaupteten Verletzung des Rechtes auf "Ausübung zweckmäßigen Ermessens" handelt es sich nicht um einen Beschwerdepunkt, sondern um einen Beschwerdegrund, der nur iVm der Verletzung eines aus einer materiell-rechtlichen Vorschrift ableitbaren subjektiven Rechtes zielführend vorgebracht werden kann.

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